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Ratgeber · für Agenturen · Stand 28.09.2026

White-Label-Webdesign: kleine Websites an Subunternehmer vergeben

Lehnt eine Agentur ein kleines Webprojekt ab, riskiert sie, den anfragenden Kunden an die Konkurrenz zu verlieren. Mit White Label nehmen Sie den Auftrag an: Ein Subunternehmer erstellt die Website, und Sie übergeben sie dem Kunden unter Ihrer eigenen Marke.

Was White Label im Webdesign bedeutet

Ein Unternehmen erledigt die Arbeit, ein anderes verkauft sie unter eigener Marke. Im Webdesign erstellt ein Subunternehmer die Website, und die Agentur übergibt sie ihrem Kunden als eigene Leistung.

Der Kunde spricht nur mit der Agentur. Auf der fertigen Website steht kein Hinweis und kein Link auf den Subunternehmer.

Warum Agenturen kleine Webprojekte auslagern

Eine kleine Landingpage kann Designer und Entwickler für mehrere Tage von größeren Projekten abziehen. Meist wird sie in zwei Fällen ausgelagert.

  • Das Team ist mit großen Projekten ausgelastet, und ein Kunde möchte zusätzlich eine kleine Website. Eine Absage treibt ihn womöglich direkt zur Konkurrenz.
  • Eine Marketingagentur betreut die Anzeigen, und die Kampagne braucht noch diese Woche eine Landingpage.

Was im Vertrag stehen muss

Ihr Kunde will die Website nutzen dürfen, also brauchen Sie die Rechte zuerst selbst. Gilt für den Vertrag deutsches Recht, definiert das Urheberrechtsgesetz (UrhG) klare Anforderungen.

  • Nutzungsrechte statt Urheberrecht. Das Urheberrecht selbst ist nicht übertragbar (§ 29 UrhG). Übertragen werden Nutzungsrechte, einfach oder ausschließlich (§ 31 UrhG). Für Ihren Kunden brauchen Sie in der Regel ausschließliche Rechte.
  • Nutzungsarten einzeln nennen. Sind sie nicht ausdrücklich einzeln bezeichnet, richtet sich der Umfang nach dem Vertragszweck (§ 31 Abs. 5 UrhG). Schreiben Sie also hinein, was erlaubt ist, etwa die Veröffentlichung im Internet. Bearbeitung des Codes und Übertragung der Rechte auf den Kunden regeln Sie separat.
  • Zustimmung zur Weitergabe. Ein Nutzungsrecht kann nur mit Zustimmung des Urhebers übertragen werden (§ 34 UrhG). Die Zustimmung zur Übertragung auf Ihren Kunden gehört deshalb in den Vertrag.
  • Ein NDA, damit der Subunternehmer Ihren Kunden und das Projekt vertraulich behandelt.
  • Kundenschutz: Der Subunternehmer arbeitet für eine vereinbarte Zeit nicht direkt mit Ihrem Kunden.
  • Korrekturschleifen: wie viele im Preis enthalten sind, was als Korrektur gilt und innerhalb welcher Frist Korrekturen umgesetzt werden.
  • Ein Festpreis und ein Termin, dazu verbindliche Regelungen bei Fristüberschreitung.

Das ist eine Checkliste, keine Rechtsberatung. Bei größeren Projekten lassen Sie den Vertrag von einer Anwältin oder einem Anwalt prüfen.

So rechnen Sie Ihre Marge

Eine Beispielrechnung mit Preisen, die Google am 28. September 2026 auf der ersten Seite gezeigt hat. Laut einem Ratgeber kosten günstige Angebote für eine CMS-Website beim Webdesigner 450 € (texte-r.de). Eine Agentur nennt für ihr Einstiegspaket 2.000 € netto (praesenz-plus.de).

Verkaufen Sie eine Landingpage für 450 € und zahlen dem Subunternehmer 50 €, bleiben Ihnen 400 € für Kundenbetreuung und Marge. Planbar ist Ihre Marge aber nur bei einem Festpreis.

Abrechnungsmodell des SubunternehmersWas Sie vor dem Start wissen
Stundensatzden Satz, aber nicht die Summe
Preis pro Seitedie Summe, wenn die Seitenzahl gleich bleibt
Festpreis pro Websitedie Summe und Ihre Marge

Einen Subunternehmer mit einer kleinen Website testen

Eine kleine Website aus Ihrem Auftragsbestand zeigt mehr als jedes Portfolio. Achten Sie vor der Freigabe auf fünf Punkte.

  1. Öffnen Sie die fertige Website auf dem Smartphone und am Laptop.
  2. Suchen Sie im Quelltext nach dem Namen des Subunternehmers. Prüfen Sie auch HTML-Kommentare, Meta-Tags und den Footer auf Hinweise.
  3. Schicken Sie über jedes Formular eine Testanfrage und prüfen Sie, ob sie im Postfach Ihres Kunden ankommt.
  4. Stellen Sie sicher, dass Sie mit der Website auch die Quelldateien erhalten.
  5. Prüfen Sie, ob der Termin gehalten wurde.

So arbeite ich mit Agenturen

Jede Website baue ich selbst. Ich arbeite als Einzelunternehmer aus Polen, nicht als Agentur. Wir schließen einen digitalen Vertrag mit elektronischer Signatur, dazu unterschreibe ich ein NDA.

Die Websites bestehen aus reinem HTML, CSS und JavaScript, ohne WordPress und Webflow. Sobald wir per E-Mail bestätigen, dass alles vorliegt, ist die Website 24 Stunden später fertig.

Sie öffnen die fertige Website über einen privaten Link. Wenn Sie sie abnehmen, zahlen Sie und erhalten die Quelldateien und die Nutzungsrechte an allem, was ich dafür erstellt habe. Wenn nicht, zahlen Sie nichts.

Ich sichere Ihnen 12 Monate Kundenschutz zu: In dieser Zeit arbeite ich nicht direkt mit dem Kunden Ihrer Agentur. Websites für Agenturen kommen nicht in mein Portfolio.

Mein öffentliches Beispiel ist ein Direktkunde: WNR Group, eine Personalvermittlung aus Warschau. Die Website hat 57 Seiten auf Polnisch, Ukrainisch und Englisch. Die Startseite war nach etwa zwei Stunden online, die übrigen Seiten folgten in den nächsten zwei Tagen. Die Domain und alle Konten laufen auf den Namen des Kunden.

Startseite von WNR Group am Computer: ein Bereich für Bewerber, einer für Arbeitgeber
Die Startseite von WNR Group auf der eigenen Domain des Kunden, wnrgroup.work.

So entstand die Website von WNR Group →

Sehen Sie, was eine Website braucht, zum Beispiel für Installateure, Zahnarztpraxen und Reinigungsfirmen.