Website für Handwerker: was Kunden zuerst suchen
Wer einen Handwerker sucht, hat meist ein konkretes Problem: Das Rohr tropft, oder nach dem Sturm fehlen Ziegel. Auf Ihrer Website will er schnell klären, ob Sie so etwas machen, ob Sie zu ihm kommen und wie er Sie erreicht. Hier steht, was dafür auf die Seite gehört und was das Gesetz für das Impressum verlangt.
Der erste Bildschirm
Rechnen Sie damit, dass Ihre Seite auf dem Handy geöffnet wird, vielleicht auf dem Dachboden neben dem Eimer unter der undichten Stelle. Auf den ersten Bildschirm gehören:
- Gewerk und Ort in der Überschrift, etwa „Sanitär und Heizung in Kassel und Umgebung“.
- Ihre Telefonnummer als antippbarer Link zum Anrufen.
- Ein Satz dazu, wann Sie erreichbar sind und ob es einen Notdienst gibt.
Das Logo in Plakatgröße und die Firmengeschichte seit 1987 können weiter unten warten. Wer mit nassem Keller auf Ihre Seite kommt, liest zuerst die Telefonnummer.
Leistungen in den Worten Ihrer Kunden
Kunden tippen bei Google Wörter wie „Rohrreinigung“ oder „Dachrinne reparieren“ ein. Genau diese Begriffe gehören auf Ihre Seite: jede Leistung einzeln, mit einem Satz dazu, was Sie genau machen. Können Sie Preise oder Spannen nennen, etwa für die Anfahrt, spart das Ihnen und dem Kunden ein Telefonat.
Einsatzgebiet: Ort für Ort
„Region Nordhessen“ sagt einem Kunden aus einem Dorf am Rand wenig. Nennen Sie die Orte oder Postleitzahlgebiete, in denen Sie Aufträge übernehmen.
Geben Sie Ihr Einsatzgebiet auch im Google-Unternehmensprofil an. Laut der Google-Hilfe geben Sie dort das Einzugsgebiet über Städte, Postleitzahlen oder andere Regionen an, höchstens 20 Einträge. Einen Radius um den Betrieb lässt Google nicht zu, und die Grenzen des Gebiets sollten nicht mehr als etwa zwei Autostunden vom Standort entfernt sein. Achten Sie darauf, dass sich die Angaben auf Ihrer Website und im Profil nicht widersprechen.
Quelle: Google Unternehmensprofil-Hilfe, Einzugsgebiete verwalten, Abschnitte „Einzugsgebiet hinzufügen oder bearbeiten“ und „Einzugsgebiete – so gehts“.
Impressum nach § 5 DDG
Für „geschäftsmäßige, in der Regel gegen Entgelt angebotene digitale Dienste“ verlangt das Digitale-Dienste-Gesetz in § 5 Abs. 1 DDG Informationen, die „leicht erkennbar und unmittelbar erreichbar“ sind und ständig verfügbar gehalten werden. Für einen Handwerksbetrieb sind das vor allem:
- Name und Anschrift, bei juristischen Personen wie einer GmbH zusätzlich Rechtsform und Vertretungsberechtigte (Nr. 1);
- Angaben, die eine schnelle elektronische Kontaktaufnahme und eine unmittelbare Kommunikation ermöglichen, darunter Ihre E-Mail-Adresse (Nr. 2);
- das Handelsregister oder ein ähnliches Register, in das Sie eingetragen sind, mit der entsprechenden Registernummer (Nr. 4);
- die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer oder Wirtschafts-Identifikationsnummer, falls Sie eine besitzen (Nr. 6).
Nr. 3 betrifft Tätigkeiten, für die eine behördliche Zulassung erforderlich ist. Hier verlangt das Gesetz Angaben zur zuständigen Aufsichtsbehörde. Nr. 5 betrifft bestimmte Berufe im Sinne der beiden dort genannten EU-Richtlinien. Dazu gehören Angaben zur Kammer, der Sie angehören, zur gesetzlichen Berufsbezeichnung und zum Staat, in dem sie verliehen wurde, sowie zu den berufsrechtlichen Regelungen und dazu, wo diese zugänglich sind. Ob das für Ihren Betrieb gilt, klären Sie mit Ihrer Handwerkskammer oder einer Anwältin. Üblich ist ein Link „Impressum“ im Fußbereich jeder Seite.
Diese Übersicht nennt ausgewählte Anforderungen und ersetzt keine rechtliche Prüfung Ihres Impressums. Den vollständigen Gesetzestext lesen Sie auf gesetze-im-internet.de.
Fotos von echten Baustellen
Ein Foto vom Bad, das Sie selbst gefliest haben, überzeugt mehr als jedes Stockfoto mit lächelndem Mann im Blaumann. Zeigen Sie Vorher-nachher-Fotos, möglichst aus demselben Blickwinkel aufgenommen. Schreiben Sie darunter, was gemacht wurde und wo, etwa „Dachsanierung, Einfamilienhaus in Baunatal“.
Fragen Sie den Kunden, bevor Sie sein Haus zeigen, und achten Sie darauf, dass keine Hausnummer und kein Autokennzeichen im Bild ist.
Hier bin ich ehrlich machtlos: Fotos Ihrer Arbeit kann ich nicht herbeizaubern. Die kommen von Ihrem Handy, und ein paar gute reichen für den Anfang.
Was es bei mir kostet
Eine einseitige Website mit Kontaktformular kostet 50 €. Vier bis acht Seiten, etwa mit einer eigenen Seite je Leistung, kosten 75–150 €, mit Karte und Anruf per Fingertipp. Den genauen Festpreis bekommen Sie meist innerhalb von 15 Minuten. Ihre Website geht innerhalb von 24 Stunden online, nachdem ich per E-Mail bestätigt habe, dass alles vorliegt. Sie zahlen erst, wenn Sie die funktionierende Website selbst gesehen haben.
Alle Preise stehen in der Preisliste. Was Websites bei anderen Anbietern kosten, zeigt der Ratgeber Was kostet eine Website für ein kleines Unternehmen.
Für zwei Gewerke habe ich eigene Seiten geschrieben: Websites für Installateure und Websites für Dachdeckerbetriebe.
Sehen Sie, was eine Website braucht, zum Beispiel für Installateure, Dachdecker und Cafés.
Ihre Handwerker-Website zum Festpreis
Schreiben Sie mir in zwei Sätzen, welches Handwerk Sie ausüben und in welchen Orten Sie arbeiten. Ihren Festpreis erhalten Sie meist innerhalb von 15 Minuten. Zu diesem Zeitpunkt müssen Sie noch nichts bezahlen.